Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1963 - V ZR 160/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4679
BGH, 15.11.1963 - V ZR 160/61 (https://dejure.org/1963,4679)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1963 - V ZR 160/61 (https://dejure.org/1963,4679)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1963 - V ZR 160/61 (https://dejure.org/1963,4679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1963 - V ZR 160/61
    Angesichts dieser Urteilsausführungen, die keinen Rechtsverstoß erkennen lassen, greift die Rüge der Revision, daß die Vertragsauslegung des Berufungsgerichts "dem erklärten Parteiwillen widerspreche", nicht durch; die von ihr in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] (= LM BGB § 157 D Nr. 2) bezieht sich übrigens auf ergänzende Vertragsauslegung, d.h. Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens bei Vertragslücken, während im vorliegenden Fall das Berufungsgericht den im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen ermittelt hat.
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 175/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1963 - V ZR 160/61
    Entgegen der Meinung der Revision besteht nach dem festgestellten Sachverhalt kein Anlaß zu der Annahme, daß die Klägerin bereit gewesen wäre, zusätzlich zu den von ihr möglicherweise in Kauf genommenen Belästigungen durch das Café sich noch mit dem lärmenden Betrieb einer Bierschwemme abzufinden; hierauf weist das angefochtene Urteil (a.a.O.) einleuchtend hin, und die Klägerin selbst hat in ihrem Schriftsatz vom 15. März 1961 (S. 5) mit Recht betont, daß es "einen erheblichen Unterschied" ausmache, "ob irgendwo zwei Radaubetriebe installiert werden oder nur einer"c Die Erhebung des von der Beklagten beantragten Sachverständigenbeweises darüber, daß die Verbindung derartiger Schwemmen mit Cafébetrieben im modernen Gaststättenwesen vielfach üblich sei und nicht über den normalen Rahmen hinausgehe (Schriftsatz vom 29. November 1960, S. 11), stand im richterlichen Ermessen; der Berufungsrichter hat, wie seine Ausführungen ergeben, von einer Beweiserhebung Abstand genommen, weil er sich hinreichende eigene Sachkunde zutraute; ein Ermessensfehler ist insoweit nicht zu erkennen (Urteil des Senats vom 18. September 1963, V ZR 175/61, S. 9).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    Das Betreiben eines Pilslokals, von dem typische höhere Beeinträchtigungen für die übrigen Wohnungseigentümer ausgehen, hält sich daher nicht im Rahmen der vereinbarten zulässigen Zweckbestimmung (vergl. zum ganzen BGH, Urteil vom 15.11.1963, V ZR 160/61, in: Deutsche Wohnungswirtschaft 1964, 89/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht